Markgraf Wilhelm von Baden befreit das Kloster Lichtenthal von der aus der Zeit der lutherischen Herrschaft stammenden Schatzung. Nur die bürgerlichen Güter, die das Kloster in Erbbestand vergeben hat oder neu erwerben wird, sind von dieser Freiheit ausgenommen. Nur im Fall feindlicher Brandschatzung oder einer Türkensteuer soll auch das Kloster seinen Beitrag leisten.