Der Bischof von Würzburg gibt den im Streit zwischen dem Johanniter-Bruder Nikolaus und dem gewesenen Pfarrer Otto von Flügelau bestellten Richtern den Auftrag, selbst wenn der eine oder andere der Richter am Erscheinen verhindert sein sollte, einen Spruch zu fällen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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