Andreas Fick, Ratsherr zu Würzburg, und Kilian Brosamer genannt Morder, Bürger zu Würzburg, bekennen: Abt Jodocus [Zimmermann], Prior Johannes Schloer und der Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg haben ihnen als Vormünder der Dorothea Kaltenhofer, der Tochter des verstorbenen Würzburger Bürgers Hieronimus Kaltenhofer, laut ihrer im Wortlaut inserierten Urkunde vom selben Tag die Rechte auf dem Hof Füchslein von der Hölle in der Stadt Würzburg, die sich das Kloster dort bisher für sich vorbehalten hatte, für 10 Jahre verliehen. Sie haben dafür 300 Gulden, je 28 Schilling für den Gulden gerechnet, an das Kloster zu entrichten. Diese Summe wird ihnen das Kloster nach Ablauf des Leihevertrages zurückzahlen. Der Hof Füchslein von der Hölle wird derzeit von ihrer Pflegetochter bewohnt, die davon jedes Jahr 4 Gulden Zins an das Kloster zu bezahlen hat. Die Vormünder verpflichten sich namens ihrer Pflegetochter zur Einhaltung des Leihevertrages. Auf ihre Bitte siegelt Christoph von Köln. Geschehen am tag Bartholomei des heiligen apostels 1549. Aussteller: Vormünder der Tochter des Hieronimus Kaltenhofer. Empfänger: Kloster St. Stephan