Erzbischof Johannes von Trier bestätigt den Magister Heinrich Irlen, Doktor des geistlichen Rechts ('decretorum'), der nach dem Tod des Kuno von Elsoff, des letzten Dekans des St. Lubentiusstifts zu Dietkirchen, der außerhalb der Römischen Kurie in diesem Gebiet ('his in partibus') kürzlich gestorben ist, von dem Kapitel dieses Stifts erwählt ist, auf seine Bitte im Dekanat jenes Stifts, da nach gemeinem Recht, nach dem Herkommen der Kollegiatstifte der Stadt und Diözese Trier wie auch nach Zulassung des päpstlichen Stuhls dem Kapitel die Wahl des Dekans und ihm dessen Bestätigung zusteht. Er überträgt demselben das Dekanat mit allen Einkünften und Rechten und befiehlt den Kanonikern, dem Kapitel, den Vikaren, Kaplänen, Altaristen, Zins- und Hofleuten sowie übrigen Untergebenen des Stifts Dietkirchen, demselben als Dekan zu gehorchen und ihm die Rechte und Einkünfte zu überantworten. - Unter dem Siegel des Ausstellers Pfalzel.