Christian Fürst von Nassau-Dillenburg regelt mit den oranischen Bevollmächtigten Emmermann, von Buttlar und Wülcknitz die Übertragung seiner Besitzrechte im Todesfall an den Prinzen von Oranien (mit Verzeichnis der Schlösser, Städte, Flecken, Dörfer, Mühlen, Höfe, Hütten, Hämmer, Feuerstellen, Bediente und Untertanen in Nassau-Dillenburg, dem dillenburgischen Teil von Nassau-Hadamar und dem Amt Burbach)

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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