Paulinus Kramer, sesshaft zu Frickenhausen, wegen leichtfertiger Schmähreden gegen seinen Landesfürsten Herzog Ulrich von Württemberg zu Nürtingen gef., daselbst angeklagt und nach einer Gerichtsverhandlung dazu verurteilt, eine Stunde öffentlich am Pranger zu stehen und danach auf dem nächsten Wege aus dem Land Württemberg und über den Rhein zu ziehen und nie wieder zurückzukehren, gelobt eidlich, diesem Urteil unverzüglich nachzukommen und schwört U.