Hugo, v. G Gn. der etc. Stifte Werden und Helmstedten Abt, bekennt,
daß Er Rotger uffm Berge, Bürger zu Helmstedt, u. Elisabeth Watterfoer,
seiner Frau, auf ihr beider Leben mieth- und pachtweise 18 Morgen
zehntfreien Landes hinter Seinem Grasgarten am Piepenbrink, und eine Scheuer
neben Johann Wrokens Hause auf der Klosterfreiheit belegen, für 5
Reichstaler (à 24 gute Silbergroschen) jährlicher Pacht, u. unter folgenden
Bestimmungen eingethan habe: nämlich daß die Pächter bei Verlust ihres
Pachtrechts pünktlich auf Michaelis jeden Jahres das Pachtgeld in das
Kloster liefern, die Länderei in gutem Stande erhalten, dieselbe nicht
versetzen, verpfänden, noch sonst beschweren, die Scheuer ohne des Abts
Consens keinem Anderen austhun, verpachten oder einräumen, noch Jemand dem
Abt u. Kloster zuwieder, darin hausen oder behalten; daß sie ferner auf ihre
Kosten die Scheuer zu einer Wohnung einrichten, u. sonst repariren, u. dazu
vom Abt nur das nothwendige Holz aus dessen Gehölze verabfolgt erhalten,
nach ihrem Tode aber die Grundstücke mit allem Bau u. Besserung, Gail u.
Gahre, frei u. unentgeltlich dem Abt u. Kloster heimfallen sollen, welche
jedoch bei etwaiger neuer Verpachtung, ihre Erben, falls dieselben eben das,
was Andere zu thun erbötig, auch thun wollten, vor allen Anderen zu der
Pacht zuzulassen versprechen. - Signatum auff Unszerm Kay. Frey. Closter S.
Lüdiger vor Helmstetten ahm 24 Augusti anno 1617. - (Mit des Abts
Unterschrift - "Hugo zu Werden undt Hellmonsteden Abtt" - u. angehängtem
Secretsiegel.)