Hugo, v. G Gn. der etc. Stifte Werden und Helmstedten Abt, bekennt, daß Er Rotger uffm Berge, Bürger zu Helmstedt, u. Elisabeth Watterfoer, seiner Frau, auf ihr beider Leben mieth- und pachtweise 18 Morgen zehntfreien Landes hinter Seinem Grasgarten am Piepenbrink, und eine Scheuer neben Johann Wrokens Hause auf der Klosterfreiheit belegen, für 5 Reichstaler (à 24 gute Silbergroschen) jährlicher Pacht, u. unter folgenden Bestimmungen eingethan habe: nämlich daß die Pächter bei Verlust ihres Pachtrechts pünktlich auf Michaelis jeden Jahres das Pachtgeld in das Kloster liefern, die Länderei in gutem Stande erhalten, dieselbe nicht versetzen, verpfänden, noch sonst beschweren, die Scheuer ohne des Abts Consens keinem Anderen austhun, verpachten oder einräumen, noch Jemand dem Abt u. Kloster zuwieder, darin hausen oder behalten; daß sie ferner auf ihre Kosten die Scheuer zu einer Wohnung einrichten, u. sonst repariren, u. dazu vom Abt nur das nothwendige Holz aus dessen Gehölze verabfolgt erhalten, nach ihrem Tode aber die Grundstücke mit allem Bau u. Besserung, Gail u. Gahre, frei u. unentgeltlich dem Abt u. Kloster heimfallen sollen, welche jedoch bei etwaiger neuer Verpachtung, ihre Erben, falls dieselben eben das, was Andere zu thun erbötig, auch thun wollten, vor allen Anderen zu der Pacht zuzulassen versprechen. - Signatum auff Unszerm Kay. Frey. Closter S. Lüdiger vor Helmstetten ahm 24 Augusti anno 1617. - (Mit des Abts Unterschrift - "Hugo zu Werden undt Hellmonsteden Abtt" - u. angehängtem Secretsiegel.)

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Niedersächsisches Landesarchiv
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