Jakob von Fleckenstein, Hofmeister der Pfalz, bekundet, dass in einigen Händeln im Felde ein Priester namens Peter Bauer (Buwer) von einem reisigen Knecht getötet worden war, woraus Unwille und merkliche Ungnade Kurfürst Philipps von der Pfalz gegen Fritz von Schmidtburg (Smidberg) und Werner Zant wegen ihrer dortigen Anwesenheit erwachsen waren. Der Aussteller hat diese zum heutigen Tag zum Verhör nach Koblenz geladen. Fritz und Werner haben verlautet, dass an Tat einige Knechte ohne ihr Wissen und Geheiß, auch zu ihrem merklichen Missfallen, beteiligt waren, zudem hätten sie sich unverzüglich "geussert unnd entslagen". Nachdem die Tat im Geleit Kurfürst Philipps und auf seiner Straße geschehen war, haben sie die Sache an den Hofmeister zur Regelung gestellt. Jakob von Fleckenstein entscheidet, dass Kurfürst Philipp seine Ungnade gegen Fritz, Werner und die Beteiligten abstellt, wogegen Fritz sich für 10 Jahre und Werner für sechs Jahre zum Dienst für den Pfalzgrafen verpflichten, doch unbeschadet ihrer Verpflichtungen gegenüber ihren Lehnsherren und namentlich gegenüber dem Erzbischof von Trier. Reisiger Schaden soll ihnen im Dienst gebührlich ersetzt werden. Mit Ausnahme des Knechts, der die Tat vollbracht hat, sollen die Beteiligten aus der Sorge gelassen und nicht weiter belangt werden. Jakob von Fleckenstein kündigt sein Siegel an. Kurfürst Philipp von der Pfalz, Fritz von Schmidtburg und Werner Zant kündigen Zustimmung und Einhaltung des Vertrags sowie ihre Siegel an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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