Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Volkwin Gansman bekundet, daß ihm das Kloster Haina (Heyne) auf Lebenszeit einen halben Morgen Weingarten hinter Roth (Rade) genannt der Keilbaum ...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Ausf., dt., Perg. - Anh. RundSg. des von Breitenbach, besch., 2,7 cm, Schild mit rechtsschrägem Wellenbalken, U.: s' henn'. ... ....'enbach.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum a. d. 1397, in die Bonifacii confessoris.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Volkwin Gansman bekundet, daß ihm das Kloster Haina (Heyne) auf Lebenszeit einen halben Morgen Weingarten hinter Roth (Rade) genannt der Keilbaum verliehen hat. Er hat dafür alljährlich ein Drittel des Gewächses von diesem Weingarten oder, wenn das Kloster das vorzieht, von dem vor der Enken zu liefern und muß das Kloster rechtzeitig vor der Lese benachrichtigen. Er hat den Weingarten mit gespaltenen Pfählen und der notwendigen Arbeit zu bestellen, auch nach Bedarf alljährlich mit Mist zu düngen. Vernachlässigt er den Weingarten oder versäumt die Lieferung, so fällt er dem Kloster heim. Er darf keinerlei Zins oder Gülte aus dem Weingarten verkaufen oder versetzen. Bei Krankheit soll er ihn dem Kloster auflassen. Nach seinem Tode fällt der Weingarten jedenfalls mit aller Besserung zu seinem Seelgerät an das Kloster zurück.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Henne von Breitenbach (Breiden-) d. Ä., Schöffe und Ratsherr zu Gelnhausen.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 855, Zweiter Band