Volkwin Gansman bekundet, daß ihm das Kloster Haina (Heyne) auf Lebenszeit einen halben Morgen Weingarten hinter Roth (Rade) genannt der Keilbaum ...
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Urk. 26, 961
Urk. 26, A II Haina, Kloster
Urk. 26 Kloster Haina - [ehemals: A II]
Kloster Haina - [ehemals: A II] >> 1375-1399
1397 Juni 05
Ausf., dt., Perg. - Anh. RundSg. des von Breitenbach, besch., 2,7 cm, Schild mit rechtsschrägem Wellenbalken, U.: s' henn'. ... ....'enbach.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum a. d. 1397, in die Bonifacii confessoris.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Volkwin Gansman bekundet, daß ihm das Kloster Haina (Heyne) auf Lebenszeit einen halben Morgen Weingarten hinter Roth (Rade) genannt der Keilbaum verliehen hat. Er hat dafür alljährlich ein Drittel des Gewächses von diesem Weingarten oder, wenn das Kloster das vorzieht, von dem vor der Enken zu liefern und muß das Kloster rechtzeitig vor der Lese benachrichtigen. Er hat den Weingarten mit gespaltenen Pfählen und der notwendigen Arbeit zu bestellen, auch nach Bedarf alljährlich mit Mist zu düngen. Vernachlässigt er den Weingarten oder versäumt die Lieferung, so fällt er dem Kloster heim. Er darf keinerlei Zins oder Gülte aus dem Weingarten verkaufen oder versetzen. Bei Krankheit soll er ihn dem Kloster auflassen. Nach seinem Tode fällt der Weingarten jedenfalls mit aller Besserung zu seinem Seelgerät an das Kloster zurück.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Henne von Breitenbach (Breiden-) d. Ä., Schöffe und Ratsherr zu Gelnhausen.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 855, Zweiter Band
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Volkwin Gansman bekundet, daß ihm das Kloster Haina (Heyne) auf Lebenszeit einen halben Morgen Weingarten hinter Roth (Rade) genannt der Keilbaum verliehen hat. Er hat dafür alljährlich ein Drittel des Gewächses von diesem Weingarten oder, wenn das Kloster das vorzieht, von dem vor der Enken zu liefern und muß das Kloster rechtzeitig vor der Lese benachrichtigen. Er hat den Weingarten mit gespaltenen Pfählen und der notwendigen Arbeit zu bestellen, auch nach Bedarf alljährlich mit Mist zu düngen. Vernachlässigt er den Weingarten oder versäumt die Lieferung, so fällt er dem Kloster heim. Er darf keinerlei Zins oder Gülte aus dem Weingarten verkaufen oder versetzen. Bei Krankheit soll er ihn dem Kloster auflassen. Nach seinem Tode fällt der Weingarten jedenfalls mit aller Besserung zu seinem Seelgerät an das Kloster zurück.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Henne von Breitenbach (Breiden-) d. Ä., Schöffe und Ratsherr zu Gelnhausen.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 855, Zweiter Band
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ