Urteil des königlichen Hofgerichts auf der Burg zu Nüremberg, besessen durch den Burggrafen Michel zu Maidburg, Grafen zu Hardeck, worin in einer Appellationssache des Jobst Kappfer als Gewaltträger des Vlrich Ortliebs seligen Erben und seiner Gesellschaft in Nüremberg gegen Jörg Kütel, Gewaltträger für Heinrich Heck, Bürger zu Ach, wegen einer Schuldforderung von 583 Gulden ausgesprochen wird, dass das Zeugnis der zwei genannten Peter Pfinczing und Paul Stromeir, vor welchen die Schuld seinerzeit bekannt geworden, beweiskräftig sein solle.

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Staatsarchiv Nürnberg