Kurfürst Philipp von der Pfalz verleiht Hans Hubensund (-sundt), Bürger zu Heidelberg, die Mühle am Steinbach [zu Ziegelhausen], die der Pfalzgraf kürzlich hat erbauen lassen, zu ewigem Erblehen. Zur Mühle gehören etwa 2 Morgen umliegende Wiese, die an Güter des Klosters Schönau, Peter Roscher, Erhard zur Schlierbach, Hans Welcker, Heinrich Fischer zu Ziegelhausen und die Allmende anstoßen. Hans und seine Erben sollen die Mühle wie andere zum Mahlen und Backen gebrauchen "und auch wege dar zu haben", wofür sie dem Pfalzgrafen jährlich zu St. Martinstag [11.11.], beginnend mit dem nächsten, 5 Pfund 10 Schilling Heller Heidelberger Münze zinsen und an den dortigen Landschreiber reichen sollen. Die Inhaber sollen für die Mühle von der Herrenfron und Bede befreit, für weitere erworbene Güter bedepflichtig wie andere Leute zu Ziegelhausen sein. Hans und seine Erben sollen die Mühle und Güter auf eigene Kosten in gutem Bau halten, wobei etwaige Bauten nicht der pfalzgräflichen Mühle oder anderen Mühlen zum Schaden gereichen sollen. Die Schleifmühle (sliff mule) mitsamt ihres Geschirrs soll dem Pfalzgrafen zum Unterhalt unterstehen, der dort sein eigenes Geschirr schleifen mag. Hans und seine Erben sollen die Schleifmühle jedoch warten und insbesondere auf Treibeis achten. Nachdem Peter Schrieder, der vormalige Besitzer der zu verleihenden Mühle, 20 Gulden an der Mühle verbauen sollte und dies noch nicht vollbracht ist, sollen die Inhaber die fehlende Restsumme verbauen. Bei Vernachlässigung der Güter oder bei Zinsversäumnis fällt die Mühle mit Zubehör an den Pfalzgrafen zurück.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...