Kurfürst Philipp von der Pfalz versichert Hans Dinkelsbühl (Dinckelspuel) von Heilbronn bis zum nächsten Pfingstfest [30.05.1479] Geleit im Fürstentum der Pfalz. Der Pfalzgraf ersucht alle und befiehlt seinen Amtleuten, Dienern und Untertanen, dass sie Hans für den Zeitraum mit seinem Hab und Gut unbeschadet wandeln lassen und ihn auf sein Ersuchen hin das Geleit sicherstellen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...