Abt Wolfgang von Weltenburg teilt den Benediktinerklöstern mit, daß der Konventuale seines Klosters, Subdiakon Johannes, bis auf Widerruf sich in ein anderes kloster begeben dürfe und gestattet ihm die freie Wahl eines Beichtvaters im Kloster seiner Wahl. S: A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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