Johann Friedrich von Helmstatt, Friedrich von Gemmingen und Johann Ludwig von Schmidberg als Vormünder sowie N.N. von Helmstatt überlassen Graf Pleikard von Helmstatt zu Bischofsheim, Hinsingen etc. als Ersatz für dessen Kostenübernahme im Prozeß um das Reichslehen Helmstadt das Gut Helmstadt für 5 Jahre und das sog. Kroneck'sche Haus zu Eigen, falls der Prozeß gewonnen wird. Siegler und Unterschrift: Aussteller

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view