Erzbischof Berthold von Mainz verleiht den Brüdern Wendelin und Asmus von Riedern als Mann- und Burglehen die Hälfte am Schloss zu Riedern, das Gericht mit Wasser und Weide vom Pfalbach am Kreuzstein bis zum Breitenau (Breitenauer Hof) an dem Steg, den Teil des Veit von Riedern am Schloss zu Aschhausen sowie als Burglehen 5,5 Pfund und 15 Pfennige jährliche Gült vom Keller zu Miltenberg und einen Teil am dazugehörigen Zehnten zu Neunkirchen. Die Güter hatte vormals Veit von Riedern, dann Philipp von Riedern, Vater der Belehnten, als Mannlehen inne. Sr.: Ausst.