Verordnung der DO-Regierung zu Mgh über die Einreihung der Zinsen aus dem Stiftungskapital der Pfarreien Rot, Stuppach und Bernsfelden bei Vergantungen unmittelbar hinter den Stiftungskapitalien selbst ohne Rücksicht auf dem entgegenstehende Verordnungen über das Konkurswesen, 1778 Aug. 24.