Jakob Alber von Altheim ("Althain") [Alb/Alb-Donau-Kreis] bekennt, dass ihm die Pfleger Matthäus Öhem und Samuel Moll sowie der Hofmeister Philipp Zallinger des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] ein Feldlehen des Spitals in Altheim, das ihm bisher auf Lebenszeit verliehen war [vgl. A Urk. lfd. Nr. 4230 von 1600 Juli 14], auf seine Bitte hin zu Erbrecht verliehen haben. Er verpflichtet sich, das Lehen auch weiterhin in gutem Kulturzustand zu halten und dem Spital davon jährlich 2 Imi Fesen und 3,5 Imi Hafer Ulmer Maß, 6 Schilling und 4 Heller, 2 Hühner und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm zu liefern. Er und seine Erben können ihr Erbrecht an dem Lehen an geeignete Personen, die auch den Pflegern und dem Hofmeister genehm sind, verpfänden, vertauschen oder verkaufen. Kommt es auf diese oder andere Weise zu einem Besitzerwechsel, dann steht dem Spital jeweils ein Zehntel des Verkehrswerts des Lehens als Weglöse und als Handlohn zu. Bei unsachgemäßer Bewirtschaftung oder Säumnis in der Lieferung der Abgaben fällt das Lehen an das Spital zurück.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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