Konrad von Widderstein, Ritter, und Johann sein Bruder, bekennen, dass sie sich mit Wilhelm Graf zu Wied, der ihnen das Haus Widderstein in rechter Fehde abgenommen hat, wieder gesühnt haben, Haus Widderstein von ihm zu Lehen nehmen als sein Offenhaus außer gegen die Grafen von Berg und Sayn. In Fehden zwischen Wied, Berg und Sayn wollen sie mit Widderstein stillsitzen. Aus dem Haus Widderstein sollen Salentin Herr zu Isenburg und Johann Walpode, Herr zu Reichenstein, nicht geschädigt werden, außer bei Fehden mit Wied oder Sayn. Herr Rorich von Ütgenbach, herr zu Ehrenstein, Friedrich von Seelbach, Gerhard von Seelbach, Simon von Isenbarten, Ritter, Konrad von Koberstein, Christgen von Seelbach, Albert und Johann von Gebhardshain, Gebrüder, und Rorich Kreitz, Verwandte und Schwäger der Aussteller, sollen diesen nicht helfen, wenn diese die Sühne brechen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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