Gültbrief Bers und Albrechts von Rechberg (Abschr.)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 91 b II Bü 650
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 91 b II von Gemmingen-Hornberg: Gutsarchiv Beihingen, Akten
von Gemmingen-Hornberg: Gutsarchiv Beihingen, Akten >> 4. Anhang >> 4.2 Verschiedenes ohne erkennbaren Zusammenhang mit dem Bestand
(1427) 1521
Regest: 1427 Juli 24 (Jakob)
Ritter Ber und Albrecht von Rechberg zu Hohenrechberg, Brüder, als Selbstschuldner, sowie Ulrich Herzog zu Teck und Heinrich von Hohenrechberg d.Ä., Ritter, als Mitschuldner, verkaufen dem festen Stubenberg von Stuben einen jährlichen ewigen Zins von 100 fl. rh. aus Bers und Albrechts Veste und Markt Babenhausen (Babenhusen) mit allen Zugehörden, worin sie ihn pfandsweise eingesetzt haben. Zahlung: jährlich auf Martin [Nov. 11] nach Biberach oder Waldsee (Walsew) - an der geschwornen Goldwage daselbst - oder auf 2 Meilen von dort. - Gewähren: Wilhelm und Gudenz von Rechberg zu Hohenrechberg, ihre Vettern, Buppelin und Heinrich von Ell[e]rbach, Ulrich von Hasperg, Diepold Guss, Walter Ehinger, Hans Besserer d.J., Bürger zu Ulm, Sytz Jäger und Jos Studlin, beide Bürger zu Memmingen. Wenn die Schuldner nicht mehr bezahlen wollen, hat der Empfänger das Recht, das Unterpfand ganz oder teilweise anzugreifen, zu versetzen oder zu verkaufen rechten Kaufs oder des neuen Kaufs auf der Gant, jedoch nur bis zu seiner Befriedigung. Die beiden Selbstschuldner (selbsschollen) haben die Gewähren und die beiden Mitschuldner (angülten) zu entschädigen. Wiederkauf nach Kündigung zwischen Eingang der Fasten und Georg [April 23] auf Jakob zu den gleichen Bedingungen wie bei den Zinszahlungen. - Sr.: 1-4) die Aussteller, 5-14) die Gewähren. Die neue Urkunde bleibt gültig auch bei Zerbrechen, falscher oder Nichtanbringung eines oder mehrerer Siegel sowie bei Beschädigung der Urkunde, solange noch ein Siegel erhalten ist.
Beglaubigung der Abschrift durch Oßwalt Kirßman, Keller des Klosters Herrenalb zu Weil der Stadt, gewesener Stadtschreiber zu Calw. 1521, Sept. 23. - Sign.: 1, A 1427 [16. Jh.?], Alter Gültbrief ... [Hand Entenmanns].
Bem.: Die Urkunde kam vielleich über Ludwig oder Kaspar von Freyberg in diesen Bestand, vgl. Bemerkung zu Bü 67. Konrad von Rechberg erscheint 1534 Febr. 3 (B 91 b I U 12) als Bürge und Siegler einer Urkunde Ludwigs von Freyberg.
Ritter Ber und Albrecht von Rechberg zu Hohenrechberg, Brüder, als Selbstschuldner, sowie Ulrich Herzog zu Teck und Heinrich von Hohenrechberg d.Ä., Ritter, als Mitschuldner, verkaufen dem festen Stubenberg von Stuben einen jährlichen ewigen Zins von 100 fl. rh. aus Bers und Albrechts Veste und Markt Babenhausen (Babenhusen) mit allen Zugehörden, worin sie ihn pfandsweise eingesetzt haben. Zahlung: jährlich auf Martin [Nov. 11] nach Biberach oder Waldsee (Walsew) - an der geschwornen Goldwage daselbst - oder auf 2 Meilen von dort. - Gewähren: Wilhelm und Gudenz von Rechberg zu Hohenrechberg, ihre Vettern, Buppelin und Heinrich von Ell[e]rbach, Ulrich von Hasperg, Diepold Guss, Walter Ehinger, Hans Besserer d.J., Bürger zu Ulm, Sytz Jäger und Jos Studlin, beide Bürger zu Memmingen. Wenn die Schuldner nicht mehr bezahlen wollen, hat der Empfänger das Recht, das Unterpfand ganz oder teilweise anzugreifen, zu versetzen oder zu verkaufen rechten Kaufs oder des neuen Kaufs auf der Gant, jedoch nur bis zu seiner Befriedigung. Die beiden Selbstschuldner (selbsschollen) haben die Gewähren und die beiden Mitschuldner (angülten) zu entschädigen. Wiederkauf nach Kündigung zwischen Eingang der Fasten und Georg [April 23] auf Jakob zu den gleichen Bedingungen wie bei den Zinszahlungen. - Sr.: 1-4) die Aussteller, 5-14) die Gewähren. Die neue Urkunde bleibt gültig auch bei Zerbrechen, falscher oder Nichtanbringung eines oder mehrerer Siegel sowie bei Beschädigung der Urkunde, solange noch ein Siegel erhalten ist.
Beglaubigung der Abschrift durch Oßwalt Kirßman, Keller des Klosters Herrenalb zu Weil der Stadt, gewesener Stadtschreiber zu Calw. 1521, Sept. 23. - Sign.: 1, A 1427 [16. Jh.?], Alter Gültbrief ... [Hand Entenmanns].
Bem.: Die Urkunde kam vielleich über Ludwig oder Kaspar von Freyberg in diesen Bestand, vgl. Bemerkung zu Bü 67. Konrad von Rechberg erscheint 1534 Febr. 3 (B 91 b I U 12) als Bürge und Siegler einer Urkunde Ludwigs von Freyberg.
1 Schr., 8 Bl.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:39 MEZ
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- Sonstige weltliche Herrschaften (Tektonik)
- von Gemmingen-Hornberg: Gutsarchiv Beihingen, Akten (Bestand)
- 4. Anhang (Gliederung)
- 4.2 Verschiedenes ohne erkennbaren Zusammenhang mit dem Bestand (Gliederung)