Die Verhandlungen, den Betrag und die Verwendung der aus der bayerischen Allodialverlassenschaft [Allodialnachlass] herrührenden Gelder, ingleichen die Korrespondenz mit dem Baron von Hohenfels wegen des der Herzogin von Zweibrücken zufallenden Anteils an jener Allodialverlassenschaft bezüglich der Konvention vom 6. Oktober 1776

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Sächsisches Staatsarchiv
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