In addition to the technically required cookies, our website also uses cookies for statistical evaluation. You can also use the website without these cookies. By clicking on "I agree" you agree that we may set cookies for analysis purposes. You can see and change your cookie settings here.
Adalbert [von Schleifras], Abt von Fulda, bekundet für sich und
seine Nachfolger, dass er Engelhard Konrad Klein, dessen Ehefrau und
dessen Erben ...
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1701-1710
1705 April 4
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: So geschehen in unßer statt Fuldt den vierten tag monathß Aprilis deß ein taußent siebenhundert und fünfften jahrß
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Adalbert [von Schleifras], Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er Engelhard Konrad Klein, dessen Ehefrau und dessen Erben auf dessen Bitten hin das so genannte lauterische Haus in Neuhof (Neüenhoff), das zuvor durch die Lauter von Mittelkalbach in den Besitz des Klosters gekommen war, mit allem Zubehör und allen Rechten verkauft hat. Im Folgenden wird die genaue Lage des lauterischen Hauses beschrieben. Zum Haus gehören neben der Hofreite ein Hopfen- und ein Gemüsegarten; das Kloster behält jedoch den zu diesem Besitz gehörenden Acker und eine Wiese. Die Verkaufssumme beträgt 900 Gulden zu je 60 Kreuzern in fuldischer Währung. Die ersten 300 Gulden werden am Johannistag [1705 Juni 24] fällig, am gleichen Termin in den beiden darauf folgenden Jahren jeweils 100 Gulden und dann weiter jährlich je 50 Gulden, bis die Gesamtsumme abbezahlt ist. Die Zahlungen sind an die fuldische Rentkammer zu leisten. Das Amtsregister in Neuhof erhält als Erbzins jährlich an Michaelis [September 29] zwei Gulden, ein Festbrot (schönbrod), einen Hahn und ein Huhn. Engelhart Klein wird im Gegenzug von allen Kontributionsleistungen, Einquartierungen, Jagd- und Fischereidiensten und anderen nachbarlichen Diensten befreit, hingegen muss er nach fuldischem Lehnrecht das Lehngeld entrichten. Ihm und seinen Nachfolgern wird als Hausbesitzer die Gnade gewährt, Getränke in seinem Haus auszuschenken und ohne Entgelt Wein einzulagern; jedoch darf er bei Strafe an niemanden inner- oder außerhalb des Hauses etwas von diesen Getränken verkaufen oder ausschenken. Bis zur endgültigen Zahlung des Kaufpreises bleibt das lauterische Haus als Hypothek (hypotheca) im Besitz des Klosters. Engelhard Klein verspricht, sich an die Abmachungen des Kaufvertrags zu halten. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabte...
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: Aeneas Hertzig (Herzing) [Kammerrat] quittierte 1705 Juni 30 (So geschehen Fuld den 30ten Junii 1705) den in der Verkaufsurkunde festgelegten ersten Zahlungseingang von 300 Gulden am Johannistag [1705 Juni 24]. - Ebenso quittierte Aeneas Hertzig den Zahlungseingang der nächsten 100 Gulden am Johannistag 1706 [1706 Juni 24] (So geschehen Fuld den 17ten Julii 1706).
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Adalbert abbt manu propria [links unter der Plica])
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Rentkammer des Klosters Fulda]