Adalbert [von Schleifras], Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er Engelhard Konrad Klein, dessen Ehefrau und dessen Erben ...
Vollständigen Titel anzeigen
2078
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1701-1710
1705 April 4
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: So geschehen in unßer statt Fuldt den vierten tag monathß Aprilis deß ein taußent siebenhundert und fünfften jahrß
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Adalbert [von Schleifras], Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er Engelhard Konrad Klein, dessen Ehefrau und dessen Erben auf dessen Bitten hin das so genannte lauterische Haus in Neuhof (Neüenhoff), das zuvor durch die Lauter von Mittelkalbach in den Besitz des Klosters gekommen war, mit allem Zubehör und allen Rechten verkauft hat. Im Folgenden wird die genaue Lage des lauterischen Hauses beschrieben. Zum Haus gehören neben der Hofreite ein Hopfen- und ein Gemüsegarten; das Kloster behält jedoch den zu diesem Besitz gehörenden Acker und eine Wiese. Die Verkaufssumme beträgt 900 Gulden zu je 60 Kreuzern in fuldischer Währung. Die ersten 300 Gulden werden am Johannistag [1705 Juni 24] fällig, am gleichen Termin in den beiden darauf folgenden Jahren jeweils 100 Gulden und dann weiter jährlich je 50 Gulden, bis die Gesamtsumme abbezahlt ist. Die Zahlungen sind an die fuldische Rentkammer zu leisten. Das Amtsregister in Neuhof erhält als Erbzins jährlich an Michaelis [September 29] zwei Gulden, ein Festbrot (schönbrod), einen Hahn und ein Huhn. Engelhart Klein wird im Gegenzug von allen Kontributionsleistungen, Einquartierungen, Jagd- und Fischereidiensten und anderen nachbarlichen Diensten befreit, hingegen muss er nach fuldischem Lehnrecht das Lehngeld entrichten. Ihm und seinen Nachfolgern wird als Hausbesitzer die Gnade gewährt, Getränke in seinem Haus auszuschenken und ohne Entgelt Wein einzulagern; jedoch darf er bei Strafe an niemanden inner- oder außerhalb des Hauses etwas von diesen Getränken verkaufen oder ausschenken. Bis zur endgültigen Zahlung des Kaufpreises bleibt das lauterische Haus als Hypothek (hypotheca) im Besitz des Klosters. Engelhard Klein verspricht, sich an die Abmachungen des Kaufvertrags zu halten. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabte...
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: Aeneas Hertzig (Herzing) [Kammerrat] quittierte 1705 Juni 30 (So geschehen Fuld den 30ten Junii 1705) den in der Verkaufsurkunde festgelegten ersten Zahlungseingang von 300 Gulden am Johannistag [1705 Juni 24]. - Ebenso quittierte Aeneas Hertzig den Zahlungseingang der nächsten 100 Gulden am Johannistag 1706 [1706 Juni 24] (So geschehen Fuld den 17ten Julii 1706).
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Adalbert abbt manu propria [links unter der Plica])
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Rentkammer des Klosters Fulda]
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Adalbert [von Schleifras], Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er Engelhard Konrad Klein, dessen Ehefrau und dessen Erben auf dessen Bitten hin das so genannte lauterische Haus in Neuhof (Neüenhoff), das zuvor durch die Lauter von Mittelkalbach in den Besitz des Klosters gekommen war, mit allem Zubehör und allen Rechten verkauft hat. Im Folgenden wird die genaue Lage des lauterischen Hauses beschrieben. Zum Haus gehören neben der Hofreite ein Hopfen- und ein Gemüsegarten; das Kloster behält jedoch den zu diesem Besitz gehörenden Acker und eine Wiese. Die Verkaufssumme beträgt 900 Gulden zu je 60 Kreuzern in fuldischer Währung. Die ersten 300 Gulden werden am Johannistag [1705 Juni 24] fällig, am gleichen Termin in den beiden darauf folgenden Jahren jeweils 100 Gulden und dann weiter jährlich je 50 Gulden, bis die Gesamtsumme abbezahlt ist. Die Zahlungen sind an die fuldische Rentkammer zu leisten. Das Amtsregister in Neuhof erhält als Erbzins jährlich an Michaelis [September 29] zwei Gulden, ein Festbrot (schönbrod), einen Hahn und ein Huhn. Engelhart Klein wird im Gegenzug von allen Kontributionsleistungen, Einquartierungen, Jagd- und Fischereidiensten und anderen nachbarlichen Diensten befreit, hingegen muss er nach fuldischem Lehnrecht das Lehngeld entrichten. Ihm und seinen Nachfolgern wird als Hausbesitzer die Gnade gewährt, Getränke in seinem Haus auszuschenken und ohne Entgelt Wein einzulagern; jedoch darf er bei Strafe an niemanden inner- oder außerhalb des Hauses etwas von diesen Getränken verkaufen oder ausschenken. Bis zur endgültigen Zahlung des Kaufpreises bleibt das lauterische Haus als Hypothek (hypotheca) im Besitz des Klosters. Engelhard Klein verspricht, sich an die Abmachungen des Kaufvertrags zu halten. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabte...
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: Aeneas Hertzig (Herzing) [Kammerrat] quittierte 1705 Juni 30 (So geschehen Fuld den 30ten Junii 1705) den in der Verkaufsurkunde festgelegten ersten Zahlungseingang von 300 Gulden am Johannistag [1705 Juni 24]. - Ebenso quittierte Aeneas Hertzig den Zahlungseingang der nächsten 100 Gulden am Johannistag 1706 [1706 Juni 24] (So geschehen Fuld den 17ten Julii 1706).
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Adalbert abbt manu propria [links unter der Plica])
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Rentkammer des Klosters Fulda]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Hessisches Staatsarchiv Marburg (Archivtektonik)
- Gliederung (Tektonik)
- Urkunden (Tektonik)
- Geistliches und weltliches Territorium Fulda (Tektonik)
- Reichsabteiliches / Stiftisches Archiv (Tektonik)
- Reichsabteiliches / Stiftisches Archiv: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] (Bestand)
- Reichsabtei, Stift (Gliederung)
- 1701-1710 (Gliederung)
Namensnennung 4.0 International