Ludwig von Fr(e)yberg zu Neuensteußlingen verpflichtet sich, für die aus der Kaufsumme (vgl. U 8) dem Heimar Nothafft noch geschuldeten 6.000 fl Batzenwährung eine jährliche Gült von 300 fl oder den entsprechenden Betrag in Landeswährung zu zahlen, die er je nach Wunsch des Gläubigers nach Marbach, Besigheim oder Weil der Stadt bringen will. Zur Sicherung dieses Anspruches überläßt er ihm pfandweise die erkauften Güter und benennt 4 Bürgen: Ritter Bastian von Nippenburg, die "Räte und Regenten" des Römischen Königs in Württemberg, Jakob von Bernhausen und Hofmeister Konrad von Rechberg, sowie seinen Schwager Werner von Neuhausen. Bei Zahlungsverzug sind sie bereit, in einer der 3 genannten Städte mit einem Pferd Geiselschaft zu leisten. Die Gült ist ablösbar durch die Rückzahlung von 1.000 fl Kapital je 50 fl Gült.