Bischof Johann von Konstanz befreit das Konstanzer Domkapitel von der Verpflichtung, die 1.100 durch Anleihe aufgenommenen Gulden, von denen sie jährlich 100 fl. zurückzuzahlen haben, an den Bischof zurückzuerstatten, wenn er einmal mit Tod abgegangen sei.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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