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Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 23. 1. Kläger W
(1681-1726) 08.05.1727-17.03.1729
Kläger: (2) Fideikomisserben des verstorbenen Assessors am Tribunal, Joachim Westphal zu Stralsund
Beklagter: Erben des Franz von Chemnitz, Assessor am Tribunal
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Christoph Westphal (A), Dr. David Gerdes (P), seit 12.01.1728: Dr. Joachim Köckert (P) Bekl.: Dr. Cajus Mathias Arend (A & P)
Fallbeschreibung: Im Jahre 1718 hat Assessor Chemnitz 500 Rtlr von der Ehefrau des Kapitän von Thoon geliehen, davon stehen noch 200 Rtlr nebst Zinsen zur Bezahlung aus. Die Kl. haben diese Forderung den Bekl. übermittelt, die ihrerseits eine Gegenforderung von 4.000 Rtlr an sie stellen, die Westphal von der Schwester ihres Vaters erhalten habe. Die Kl. bestreiten diese Forderung, da Chemnitz der Vormund der Westphalschen Kinder gewesen sei, aber niemals diese Forderung erhoben habe und bitten, die Bekl. zur Bezahlung der 200 Rtlr nebst Zinsen seit 1718 aufzufordern. Das Tribunal fordert die Bekl. am 10.05. zur Bezahlung der Schulden binnen 6 Wochen oder zur Gegenargumentation auf. Letztere geht am 23.06. ein, die Bekl. bestehen auf ihrer Gegenforderung von 4.000 Rtlr und bieten den Versuch an, bei einem Familientreffen eine gütliche Einigung mit den Kl.n zu erzielen. Das Tribunal benachrichtigt die Kl. am 26.06. davon und fordert sie im Falle der fehlgeschlagenen Einigung zur Antwort auf. Diese geht am 08.09. ein, die Kl. widerlegen die Argumente der Bekl., bestehen auf ihrer Forderung von insgesamt 295 Rtlr 27 s und bitten darum, die Bekl. zur Zahlung binnen 6 Wochen bei Strafe der Vollstreckung aufzufordern. Das Tribunal fordert die Bekl. am 11.09. zur Antwort auf, am 23.10. und 08.12. bitten die Bekl. um Fristverlängerung, die sie am 25.10. und 10.12. erhalten. Am 12.12. beharren die Bekl. auf ihrer Forderung an die Kl., beweisen diese und erbitten ein Inventar vom Erbe der Westphalschen Töchter. Das Tribunal teilt den Kl.n dies am 16.12.1727 mit und schließt die Beweisaufnahme. Am 12.01.1728 bringen die Kl. das Testament ihrer Mutter Magdalena Westphal bei, verweisen auf das beim Tribunal vorhandene Testament des Vaters und bitten, beides noch als Beweis zuzulassen. Das Tribunal nimmt dies am 20.01. ad acta und teilt es den Bekl. nachrichtlich mit. Am 19.04.1728 verurteilt das Tribunal die Bekl. zur Bezahlung der geforderten 200 Rtlr nebst Zinsen und Unkosten bei Strafe der Vollstreckung, stellt es Bekl. aber frei, ihre Gegenforderung weiter zu verfolgen. Am 31.05. und 03.07. bitten die Bekl. um Fristverlängerung, um sich untereinander wegen Einlegung von Rechtsmitteln abzustimmen und erhalten diese am 02.06. und 12.07. Am 08.09. bitten die Kl. um Vollstreckung ihrer Forderung, am 11.09. erklären die Bekl., über kein Bargeld zu verfügen und bitten, das Kapital weiter als Anlage stehen zu lassen und Zinsen davon zahlen zu dürfen. Sie erbitten zudem, nicht die Prozeßkosten übernehmen zu müssen. Das Tribunal fordert am 14.09. Stellungnahme der Kl., die am 07.10. eingeht und in der diese auf Auszahlung ihrer Forderung und Bezahlung aller Unkosten bestehen, da sie das Geld selbst benötigen. Das Tribunal fordert die Bekl. am 12.10. auf, das Kapital nebst 10,5jährigen Zinsen und Prozeßkosten von 15 Rtlr gegen Auslieferung eines "bündigen Mortificationsscheins" binnen 3 Wochen bei Androhung der Vollstreckung zu bezahlen. Am 05.11. bitten die Kl. um Vollstreckung ihrer Forderung, da kein Geld bei ihnen eingegangen sei. Am selben Tag erklären die Bekl., nur 1/3 der Summe bezahlen zu können und bitten für den Rest um Fristverlängerung, die ihnen das Tribunal am 09.11. auf 4 Wochen zugesteht. Am 17.12.1728 bitten die Kl. erneut um Vollstreckung ihrer Forderung, das Tribunal fordert sie am 12.01.1729 auf, die Güter der Bekl. zu benennen, an denen man die Vollstreckung durchführen könne. Am 03.02. erklären die Kl., über die Vermögensverhältnisse der Bekl. nicht informiert zu sein, bitten aber um militärische Vollstreckung bei der Frau des Hauptmanns von Thessin und bei Dr. Arend, der die Vormundschaft über den Sohn des verstorbenen Assessors Chemnitz führt. Eine Antwort des Tribunals erhellt nicht, weshalb der Kl. am 17.03. erneut die Vollstreckung erbitten. Auch darauf ist keine Antwort des Tribunals erhalten.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1727-1729
Prozessbeilagen: (7) Bericht des Notars Philipp Heinrich Pladecius über die Kündigung eines Kapitals von 200 Rtlr nebst Zinsen bei der Witwe des Assessors von Chemnitz, jetzige Ehefrau des Kapitäns Thessin, vom 10.09.1726; Rechnung der Forderungen samt Zinsen der Kl. (o.D.); Einigung der Erben des Stralsunder Ratsherrn Martin Klinckow, erbgesessen auf Steinhagen und seiner Ehefrau Maria von Scheven über Aufteilung des Erbes vom ??.12.1681; Einigung zwischen Oberstleutnant Johann Klinckowström und seinen Miterben Joachim Westphal, Christian Tabbert, Joachim von Braun und Jacob Bagewitz als Vormund der unmündigen Kinder über die Auszahlung von Aussteuer, Meliorations- und Verwaltungskosten des Gutes Steinhagen vom ??.12.1681; Testament der Magdalena Westphal vom 12.03.1718; Vollmacht der Witwe des Stralsunder Kämmerers Christoph Westphal und des Hermann Balthasar Westphal für sich und seine Geschwister für Dr. Köckert vom 17.09.1727; Aufstellung über Forderungen der Kl. in Höhe von 305 Rtlr 19,5 s vom 07.09.1728 sowie über 331 Rtlr 15,5 s vom 06.10.1728, Honorarforderungen Köckerts vom 09.09.1728 (14 Rtlr 2 s); von Tribunalspedell Jürgen Müller ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 14.10.1728; Brief Christoph Westphals an Bekl. vom 30.10.1728
Akten
Information on confiscated assets
Further information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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