Vor dem Straßburger Hofgericht verspricht Elsa, genannt Wimkin, Witwe des Rufelin, genannt Wimke von Haslach, dass sie dem Hartlieb, genannt Babist, einem Konventualen zu Allerheiligen, eine jährlich Gült von 9 Viertel weniger 2 Scheffel Korns von ihrem vom Kloster Allerheilgen zu Erblehen gehenden Hof zu Haslach auf Lebenszeit zahlen wolle.