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Vor dem Straßburger Hofgericht verspricht Elsa, genannt Wimkin, Witwe des Rufelin, genannt Wimke von Haslach, dass sie dem Hartlieb, genannt Babist, einem Konventualen zu Allerheiligen, eine jährlich Gült von 9 Viertel weniger 2 Scheffel Korns von ihrem vom Kloster Allerheilgen zu Erblehen gehenden Hof zu Haslach auf Lebenszeit zahlen wolle.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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