Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Entschädigungsklagen weltlicher und geistlicher Stände; Strafnachlass für Bauernanführer Hans Menckler von Bönnigheim
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 54 Bauernkrieg
Bauernkrieg >> 2. Akten >> 1. Österreichische Regierung in Württemberg >> 1.4. Österreichischen Regierung in Württemberg: Nachtragsakten von 1824
1527-1532
Enthält:
1) Wenzeslau Ernst, genannt Rietmüller, belangt als Anwalt im Namen seines Schwagers Meister Hans Ilsenbrand, Pfarrer zu Owen, den Beutemeister Conrad Plast von Bönnigheim wegen abgedrungener Schatzung von 22 fl. Conrad Plast wird zum Schadensersatz verurteilt, 1527-1530
2) Die Stadt Bönnigheim fordert an die Städte Brackenheim und Güglingen wegen des zu Bönnigheim vornehmlich durch deren Bauern verursachten Kosten und Schadens eine Entschädigung von 350 fl. Die Beklagten bringen dagegen vor, dass die Bönnigheimer sich zuerst zu den bauerischen Haufen begeben hätten, und von ihnen, die Brackenheimer, aufgefordert wurden, ihnen zuzuziehen und sie ihnen daher nichts schuldig zu sein glauben. Brackenheim und Güglingen wurden gleichfalls schwer beschädigt. Über eine Entscheidung ist nichts vermerkt, 1527-1530
3) Ritter Sebastian von Nippenburg, dem sein Schloss Mandelberg in der Bauernaufruhr abgebrannt wurde, beschuldigt zahlreiche Beklagte der Brandstiftung, was jedoch von den Beklagten durchaus widersprochen und auf besseren Beweis ausgesetzt wird, Mai 1531
4) Dem Bauernanführer Hans Menckler von Bönnigheim wird von der Regierung 50 fl an Strafe nachgelassen. Aufgrund seines erheblichen Anteils an der Bauernaufruhr und der Beschädigung zahlreicher weltlicher und geistlicher Stände war Hans Menckler zu 500 fl Schadensersatz verurteilt worden, 14. September 1531
5) Prozessakten und Zeugenverhör über die Klage des Georg von Ensisheim gegen Schultheiß Hans Balinger und Konsorten von Hausen im Schönbuch (heute: Hildrizhausen), welche beschuldigt werden, ihm einen von den Bundeshauptmann Jörg Truchsess nach der Sindelfinger Schlacht übergebenen Wagen mit Geld und anderer Beute im Sindelfinger Wald abgenommen zu haben. Von den Beklagten wird dagegen angebracht, dass sie zwar nach der Sindelfinger Schlacht ins Lager gingen und sich umsehen wollten, ob sie nicht von dem ihnen von den Bauern weggenommenen Vieh wieder etwas einlösen könnten. Auf ihrem Weg durch den Sindelfinger Wald wären ihnen tatsächlich mehrere Wagen mit verschiedenen Gütern begegnet. Sie widersprechen aber, den benannten Wagen geplündert zu haben. Die Entscheidung wird auf besseren Beweis hin ausgesetzt, 1529-1532
Archivale
Balinger, Hans; Schultheiß von Hildrizhausen
Ensisheim, Georg von
Ernst, Wenzeslaus, gen. Riedmüller
Ilsenbrand, Hans; Pfarrer
Menckler, Hans; Bauernanführer
Nippenburg, Sebastian von; Ritter, Vogt, Rat, -1543
Plast, Conrad; Beutemeister
Truchsess, Jörg = Georg III. von Waldburg-Zeil; Bundeshauptmann
Bönnigheim LB
Brackenheim HN
Güglingen HN
Hausen im Schönbuch = Hildrizhausen BB
Mandelberg, abgeg. bei Bösingen, Pfalzgrafenweiler FDS; Schloss
Owen ES
Sindelfingen BB; Schlacht von
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.