Johannes Müller und seine Ehefrau Kunigunde, gesessen in Maßbach, verkaufen dem Komtur und dem Konvent der Deutschordenskommende in Münnerstadt für deren Pitanz einen jährlichen Zins von 1 rheinischen Goldgulden. Dieser Zins gefällt von ihrem Hof und Gut in Maßbach. Der Verkauf erfolgt mit Zustimmung des Grafen Wilhelm von Henneberg als Lehenherr dieser Güter. Die Verkäufer haben dafür von den Käufern 20 rheinische Goldgulden erhalten. Sie verpflichten sich, künftig jedes Jahr am 22. Februar ("auff einen yden sant Peters tag Kathetra") diesen Zins in Münnerstadt in der Kommende zu entrichten, und zwar am 22. Februar 1502 zunächst 0,5 Gulden und dann in jedem folgenden Jahr 1 Gulden. Bei Säumigkeit können die Deutschherren ihre Habe im Wert des rückständigen Zinses und der ihnen durch das Säumnis entstandenen Schäden pfänden. Den Eheleuten wird ein unbefristetes Rückkaufrecht für den Zins um die ihnen bezahlte Summe eingeräumt. Auf Bitte der Eheleute siegelt Graf Wilhelm von Henneberg. Der geben ist 1501 auff donerstag nach sant Gilgen des heylgen apts vnd beichtigers tag. Aussteller: Johannes und Kunigunde Müller. Empfänger: Deutschordenskommende Münnerstadt