Passiv-Schuld des Freiherrn Friedrich zu Schwarzenberg gegen Philipp von Wollmershausen zu Amlishagen und dessen Erben von 4.000 fl. rh., entlehnt 1557 mit Verhypothekierung dreier Teile des Schlosses Wässerndorf cum consensu des Bischofs Melchior (Zobel von Giebelstadt) zu Würzburg als Lehenherrn; ob nun die Ablösung geschah oder nicht, ist nicht ersichtlich

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Staatsarchiv Nürnberg