Dekan und Kapitel von St. Stephan bekunden, daß vor ihrem Stiftsherrn und Keller Siegfried im Gericht "Gobelo" von Wetzlar ("de Wetflaria"), Handschuhmacher ("cyrothecarius"), u.s. Fr. Hedwig ("Hedewigis") ihr Haus mit angrenzendem Garten, bei "Lentemannus" dem Handschuhmacher am ("iuxta") St. Stephansberg, der Kartause St. Michaelsberg aufgegeben und von ihnen zu Erbrecht gegen 10 Schillinge Kölner Zins, fällig je zur Hälfte an Johanni und Weihnachten, zurückerhalten haben. Bei Zinsversäumnis fallen Haus und Garten samt einem andern Haus der Eheleute in der Schöffergasse ("Schefergazzen"), bei der Witwe des Handschuhmachers Dietmar ("Dytmarus"), mit allen Besserungen an die Kartause, vorbehalten den an St. Stephan zu leistenden Zins. S.: Stift. "Datum et actum 1332."

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