Bürgermeister und Rat der Herforder Neustadt befreien für die Mutter und Süstern des Süsternhauses auf dem Hollande ein Steinwerk, mit Hof und Zubehör auf dem Hollande zwischen den Gebäuden der Süstern und dem Haus des Wyneken Scheynen gelegen, das diese dem + Johann Passchedag und Erben abkauften und von dem die Vorbesitzer "Schot, Wake, Steyngelt unn alle buyrlike dynck" leisteten, mit Wissen und Rat des Rats der alten Stadt von allen städt. Lasten außer 18 Schillingen, die jährlich auf Martin den Rentmeistern auf dem Rathaus zu zahlen sind. Ferner überlassen sie ihnen die 4 Fuß breite städt. Gosse zwischen ihrem Hof und dem Steinwerk, durch die die kleine Werne floß, die dafür auf die andere Seite des Grundstücks nach Wyncken hin geleitet wurde, für bezahlte 50 rhein. Goldgulden (die beim Bollwerk vor dem Berger Tor angelegt wuden). Die neue Gosse muß von den Süstern ohne Zutun Wynekens unterhalten werden. Siegelankündigung: großes Stadtsiegel. Daum ... crastino canpassionis sancte Pusynne virginis.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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