Herzog Philipp Wilhelm von Neuburg verträgt sich mit Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg über den Zoll zu Hemau, die niedergerichtsbarlichen Frevelsachen außer Nürnberger Etter in dem durchgehenden distrikt der drei Ämter, die Holznutzung in den Nürnbergern gehörigen Waldungen, die Nachweide zu Lay und Tandel, die Erbhuldigung, die Besteuerung und Gerichtshoheit bei deren zum Pflegamt Velburg gehörigen Höfen des Nürnberger Almosenamtes, den Zoll zu Allersberg und die Akzise in den Ämtern Hilpoltstein, Heideck und Allersberg.