Johann Georg II., Kurfürst von Sachsen, bestätigt den Brüdern Hans Christoph und Joachim Heinrich von Schleinitz ihre Belehnung mit dem Rittergut Bornitz und allen dazu gehörenden Rechten und legt die Erbfolge fest

Vollständigen Titel anzeigen
Sächsisches Staatsarchiv
Objekt beim Datenpartner
Loading...