Johann von Altenbochum [zur Becke] macht bekannt, dass Abt Heinrich Ihn nach dem Tod seines Schwagers Johann Caspar von Lipperheide (Witwe Petronella Catharina Schade) zugunsten von dessen Sohn Arnd Wilhelm mit allen Gütern belehnt hat, die im einzelnen in einer besonderen Urkunde aufgeführt sind, und zwar zu Dienstmannsrecht. Er hat gehuldigt. Anwesend waren Johann Heiden, Richter in Werden, Christian Rodt und Friedrich Steiffgen. - Es siegelt der Aussteller.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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