Der Hofrichter zu Rottweil beurkundet das Urteil, daß Hans Icher und Berthold Benzlin, Marschalk zu Rottenburg, für ihre Schuldforderung an den verstorbenen Hans von Wehingen kein Recht an die Gülten und Güter habe, die der Anna Italmärheltin verschrieben sind (WR 13 195).