König Heinrich (VII.) gestattet dem Kloster Salem mit anderen Kirchen, insbesondere den unter seiner Vogtei stehenden, dann auch mit seinen Ministerialen, Bürgern und Bauern zu tauschen und von seinen bezeichneten Leuten bewegliches und unbewegliches Gut durch Schenkung oder Kauf zu erwerben

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...