Jorig Blanngk von Jungingen bekennt, von der Äbtissin Cordula von Reischach und dem Konvent des Klosters Söflingen für die Zeit seines Lebens ein Haus und einen Teil eines Gartens zu Jungingen, gelegen bei Hans Wenngen und vorne an die Gemeinde stossend, die sein Schwiegervater Hans Werrenmayr, auch von Jungingen, laut Bestandsbrief besessen und ihm mit Erlaubnis des Klosters verkauft hat, erhalten zu haben, als Hintersasse und ohne das Recht es zu verkaufen, es sei denn an den Schwiegervater oder an eine dem Kloster genehme Person, gegen genannten Zins, den Hans Werrenmayr von seinem Haus, Hofreite und Garten zu entrichten schuldig ist, bei je 1 Schilling Weglöse und Handlon.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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