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Peter Mor von Staig und Ehefrau Anna Sennin bekennen, daß Gerwig [Blarer], Abt des Klosters Weingarten, ihnen und ihrem jüngsten nachgelassenen Sohn bzw., wenn sie keinen haben, der jüngsten Tochter auf Lebenszeit Ackerland im Umfang von 6 1/2 Juchart verliehen hat, i.e. 1 Juchart in Meßhausen am Blumenacker zwischen Gallin Hofmeister und Jakob Graff, 3 Juchart in Staig am Rietacker, die einerseits an Jakob Graf ("Graff") und andererseits an Gallin Hofmeisters Acker grenzen, 2 Juchart an der Schussen, die an die Weiler Weiden und an Schmotzlin von Weiler grenzen, 1/2 Juchart in Betten zwischen den gemeine Weiden zu Staig und Jäcken Edels Acker. Verliehen wird ferner 1/2 Mannmahd Wieswachs im Brand, grenzend an Martin Herzog und Hans Sorg. Die Beliehenen müssen die Liegenschaften persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts davon veräußern. Jährlich zu St. Martin entrichten sie als Zins 3 Scheffel Vesen, 1 Scheffel Hafer und 18 ß d Ravensburger Maßes und Währung. In den 18 ß sind 5 ß für die Wiese enthalten. Dieser Zins kann mit 5 lb d abgelöst werden. Bei Verletzung der Leihebedingungen, im Todesfall und wenn die Beliehenen dem Kloster mit Leib und Gut flüchtig oder ungehorsam werden, fallen die Güter heim. Dies gilt auch im Fall der Ungenossamenehe.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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