Diderich von Cudekoven, Sohn weiland Emunds von Cudekoven, verzichtet zugleich im Namen seines Bruders Adam und seiner Schwestern und Erben gegenüber dem Kapitel U. L. F. zu Aachen auf alle Ansprüche an das Gut zu und bei Erkelenz (Erclentz) und Codekoven, indem er ferner den Seinigen deshalb völlig abgefunden zu sein erklärt und das Stift als rechten Erben des Gutes anerkennt, auch dafür zu Bürgen den Grafen Gerhard von Jülich und den Ritter Gerard von Endildorp stellt, unter Besiegelung seitens dieses Letztern und des R. Arnolt von Wachtendonk (Wagtendunch). G. des Maindais na sente urbains dage int jair na goitz ghebuirt Dusend drihudnert ind seven ind zwenzig.