Lenz Springer von Reute bei Fronhofen ("Reyti Fronhofen") und Ehefrau Margretha Sinerin bekennen, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten und Ochsenhausen, ihnen auf Lebenszeit das Gut zu Reute bei Fronhofen verliehen hat, das zuvor Michel Springer, Vater des Ausstellers, innehatte. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es "mindert (!) schlaytzen" und nichts daraus veräußern. Die zugehörigen Wälder dürfen nur zur Entnahme von Bau- und Brennholz für den Eigenbedarf genutzt, Eichen und andere fruchttragende ("berendt") Bäume nur mit Zustimmung des Abtes gefällt werden. Jährlich zu St. Martin bzw. den üblichen Zeiten entrichten die Beliehenen an Zins und Hubgült je 5 Scheffel Vesen und Hafer, 1 lb d Zins, 3 Hühner, 30 Eier und 1 Fasnachthenne, alles in Ravensburger Maß und Währung. Bei Verletzung der Leihebedingungen, wenn sich die Beliehenen mit Leib und Gut dem Kloster "abschwaif" und ungehorsam machen, im Todesfall sowie bei Eingehung einer Ungenossamenehe fällt das Gut heim, desgleichen wenn die Aussteller den Ehrschatz von 25 fl nicht wie versprochen bezahlen, d.h. 5 fl bei Aufrichtung der Lehenschaft und danach jährlich 5 fl in bar. Das Gut muß beim Heimfall mit Dritteil sowie Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden ohne Rücksicht darauf, ob die Beliehenen Dritteil, Heu- und Strohrichte vorgefunden haben oder nicht. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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