Gerhard, Offizial der Kurie Paderborn, transsumiert auf Bitten des Hermann Hussenerken, Presbyter der Paderborner Diözese und Provisor der Priorin und des Konvents vom Kloster St. Marien in der Neustadt Lemgo vom Predigerorden, durch den kaiserlichen Notar eine Bulle des Papstes Bonifaz IX.: Papst Bonifaz bestätigt der Priorin und dem Konvent des Marienklosters in Lemgo, daß sein Vorgänger Papst Urban VI. den Abt des Klosers St. Peter und Paul in Paderborn beauftragt habe, die Pfarrkirche zu Lemgo mit ihren Kapellen und Altären dem Marienkloster zu inkoporieren, und er selbst ihnen erlaubt habe, anstatt des beständigen Vikars einen Weltpriester auf ihre Kosten anzustellen und die Einkünfte selbst zu beziehen. Nun ist er berichtet, daß sie von dieser Einverleibung nicht den vollen Nutzen haben, weil in den Briefen die Namen der einzelnen mit besonderen Rektoren versehenen Altäre nicht ausgedrückt, auch ihr Ertrag nicht angegeben sei. Da aber die Einkünfte des Klosters zur Unterhaltung der 50 Jungfrauen nicht zureichen, so wird die Einverleibung auf folgende Altäre erstreckt: Apostel Andreas, Jungfrau Catharina, Maria Magdalena, Apostel Jakobus, Jungfrau Martha, heilige drei Könige, Jungfrau Catharina in der Marienkirche, Apostel Jakobus, heliiger Nikolaus, Jungfrau Maria, heilige Anna, Apostel Peter und Paul, heiliger Thomas Bekenner, Maria Magdalena, Catharina, alle Heiligen und der andere Altar der heiligen Catharina in den von der Marienkirche abhängenden Kapellen. Der Ertrag dieser 20 Altäre beträgt nach Schätzung 50 Mark Silbers jährlicher Einkünfte. Nach Ableben der zeitigen Rektoren dürfen die Schwestern alle jene Altäre einziehen und durch einen Priester auf ihre Kosten verwalten lassen. Datum Rome apud sanctum Petrum XVIII. kalendas decembris pontificatus nostri anno quartodecimo (1402 November 14). Datum et actum in curia habitationis nostre sub anno nativitatis domini 1430 indictione octava die vero quartadecima mensis augusti primarum ... pontificatus sanctissimi in Christo patris et domini nostri domini Martini divina providentia pape quinti anno eius tridecimo. Zeugen: Martin Bertram und Johann Wener, Geistliche der Mainzer und Paderborner Diözese. Beglaubigt von dem kaiserlichen Notar Arnold Gerwin, Geistlichem der Paderborner Diözese. Original auf Pergament mit anhängendem Siegel.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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