Philipp, Graf zu Virneburg und Neuenahr, Herr zu Saffenburg und zu Sombreff, bekennt für sich und seine Erben, daß er seinem Getreuen Hermann Boos von Waldeck 1260 rheinische Gulden schuldig ist, die er sich am kommenden Martinstag zurückzuzahlen verpflichtet hat. Hermann Boos von Waldeck hat ihm Zahlungsaufschub für ein Jahr gegeben, vorbehaltlich der Zustimmung und der eigenen zusätzlichen Verpflichtung der Bürgen. Als Bürgen setzt der Aussteller ein: Heinrich, Herr zu Pyrmont und zu Ehrenburg, Ulrich, Herr zu Eltz und zu Brohl, Karl von Monreal, Herr zu Malberg, Hermann von Nickenich, Herr zu Ulmen. Falls die Rückzahlung 1496 nicht termingerecht erfolgt, soll der Aussteller einen Edelmann mit zwei guten Pferden nach Bacharach in den Rebenstock schicken und die Bürgen sollen sich persönlich dort einfinden. Für den Fall der Nichterfüllung kann der Gläubiger alle Güter des Ausstellers und der Bürgen angreifen. Diese verzichten auf alle entgegenstehenden Rechte. Sr.: Ausst. und Bürgen. Ausf. Perg. - 5 Sg. anh. besch. - Rv.