Friedrich von Ochsenstein empfängt von Abt Rudolf und dem Stift Klingenmünster einige Lehen. Diese bestehen aus einem Viertel der Burg Landeck, einem Viertel des Tals zu Klingenmünster und je zur Hälfte den Dörfern Gleishorbach, Gleiszellen, Göcklingen, Heuchelheim, Appenhofen, Ingenheim, Mörzheim (Mornsheim), Insheim, Wollmesheim, Offenbach [an der Queich], Bornheim, Oberhochstadt und Schwegenheim sowie einem Drittel des Weinzehnten zu Pleisweiler und den Leuten im Speyergau vor dem Wald. Ausgenommen davon werden die Pfarreien zu Wollmesheim, Insheim, Oberlustadt, Fischlingen [Großfischlingen] mit allen Zugehörden, die Schultheißen und Ämter zu Göcklingen und Gleiszellen und alle summarisch aufgeführten Rechte, die der Abt und das Stift dort haben. Daran sollen Friedrich und seine Erben sie nicht behindern oder belasten. Friedrich gibt im Gegenzug Blankenborn mit Zugehör, das er als Lehen des Stifts hatte, den Drittel am Weinzehnten zu Pleisweiler, den Konrad Landschad und die Erben seines Schwagers Dieter Kämmerer (+) bisher hatten, und das Fuder Weingülte, was der Abt bisher ausgerichtet hat, dem Stift zurück. Friedrich verpflichtet sich, die Güter nicht ohne Zustimmung zu veräußern, verspricht auf Ersuchen des Abtes, diesem den Teil der Burg Landeck zwischen Küche und Torhaus oder anderswo zu geben, und sagt zu, dass der Wittumsbrief, den seine Vorfahren vom Stift hatten, hiermit wirkungslos ist. Friedrich bestätigt den Empfang des Mannlehens und bittet als zusätzliche Sicherheit aller Punkte seine Brüder Johannes und Volmar, beide Domherren zu Straßburg, dass sie mitsiegeln.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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