#1494 März 12 (gutemtag nach dem sontag Letare ze mitvasten) *Hans von Roth (Rot) zu Rieden [a.d. Kötz] bekundet: Nachdem seine und seiner Schwester Margrethe frühere Pfleger Lutz von Freyberg (Fryberg), Pfleger zu Helmishofen (Helmentzhofen), und Stefan von Roth zu Ichenhausen (Ychenhausen) die Hälfte von Schloss und Dorf Rieden [a.d. Kötz], die Hälfte des großen und kleinen Zehnten zu Großkissendorf (grossen Kissendorff), ein Viertel der Steuer zu [Ober- oder Unter-]Fahlheim (Valhain), ein Viertel des Zolls zu Günzburg (Güntzpurg), die Hälfte des Mahd zu Echlishausen (Echlinshusen) sowie die Hälfte des Weihers zu Rieden [a.d. Kötz] mit allen Zugehörungen außer der Holzmark an die Gebrüder Wilhalm und Ludwig von Wernau (Werdnöw) mit Wiederkaufsvorbehalt verkauft hatten, haben die von Wernau am 14. Juni 1482 (frytag vor Sannt Veitz tag) einen Wiederkaufsbrief ausgestellt. Nachdem der Wiederkauf erfolgt ist, wäre er schuldig, diese Urkunde herauszugeben; er hat sie aber verloren (verleit und verloren). Er bekundet hiermit, dass der Wiederkaufsbrief, sollte er von Dritten gefunden und vorgezeigt werden, kraftlos ist, und verpflichtet sich gegenüber den Brüdern von Wernau zu Schadenersatz. &A. und Jörg von Rietheim (Riedthain), Stiefvater des A. +Ausf. Perg. - 2 Sg. anh. - Rv. (um 1500): ain brieff vom lang Hansen von Rott, ob der recht kauffbrieff funden wird, das er nit krafft hat; Rv. (18. Jh.): Mortificationsschein eines Widerkauffbriefs !HStAS A 155 Bü 263

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...