Johannes Dertinger richtet zwischen Melchior Truchseß, Domherr zu Mainz, und Graf Johann von Wertheim folgenden Vertrag auf: Melchior will dem Grafen Johann in dessen Streitsache mit dem Deutschmeister und auch in anderen Angelegenheiten dienen, so sie nicht seinen übrigen Pflichten entgegenstehen oder sich gegen Verwandte richten. Im Gegenzug erhält er jeweils zu Ostern 50 Gulden und, sollte der Deutschmeister nach Abschluss der Verhandlungen dem Grafen 10.000 Gulden oder mehr bezahlen müssen, 500 Gulden Beteiligung, wovon allerdings die bis dahin gezahlten Jahrgelder abzuziehen wären.