Friedrich von Sötern, Herr zu Arras, gibt bekannt: Philipp, Graf zu Virneburg und Neuenahr, Herr zu Saffenburg und Sombreff, hatte sich seinerzeit wegen 1500 oberländischen rheinischen Gulden, wovon 75 Gulden Jahresrente zu geben sind, zu Händen des (å) Ulrich, Herrn zu Eltz, verschrieben. Diese Urkunde ist bei der Erbteilung an die ehrsame Eva von Eltz, Witwe von Vollrads, und ihre Erben gefallen. Im Hauptbrief ist die Verpflichtung enthalten, anstelle eines ausgefallenen Bürgen einen neuen zu stellen. Da nun der veste Friedrich Zandt verstorben ist, übernimmt der Aussteller dessen Bürgschaftsverpflichtungen in der Weise, als ob er selber den Hauptbrief mitbesiegelt hätte. Sr.: Ausst. Ausf. Perg., schadhaft - Sg. anh., besch. - Rv.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...