Bertram von Herschbach bekennt sich zu dem eingerückten Lehensbrief des Grafen Gerhard zu Sayn von 1476 über seine Annahme als Mann des Grafen und über seine auf Bitten des Johann von Seelbach, Sohn des Gerhard, und des Johann von Tulen erfolgten Belehnung mit 1 1/4 fl. (zu je 24 Weißpfennigen) und 3 Malter Hafer, zu zahlen von dem gräflichen Schultheißen zu Selters und Maxsain.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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