Von den Herrn Grafen zu Löwenstein von dem auf der Murr geflößet werdenden Holz zu erheben berechtigter Zoll, in specie Anmaßung der württembergischen Stadt Marbach, nur 2 Kreuzer für das Maß Holz an Zoll abgeben zu dürfen

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner