Arnold Westphal, Bischof von Lübeck, schlichtet einen Streit des Abts des Klosters Cismar, Gerhard, mit Pfarrer Tymo Reymar und den Eingesessenen zu Hansühn über gewisse Wiesen in Hansühn. Das Eigentum der Wiesen wird dem Kloster zugesprochen, die Nutznießung auf Lebenszeit des Pfarrers ohne jegliche Abgaben dem Pfarrer und den Eingesessenen. Dafür tritt der Pfarrer dem Abt die ihm bisher zustehende Gerichtsbarkeit über Hansühn während seiner Lebenszeit ab, behält sich aber die Brüchegelder vor. Geg. im Beschofshof zu Lübeck 1450, 26. Mai.

Show full title
Landesarchiv Schleswig-Holstein
Data provider's object view